Bei einer Saldenbestätigung werden die Kontostände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung erhalten Sie für einmalig 4,00 Euro.
Bitte beachten Sie: Den aktuellen Saldo zur vorzeitigen Ablösung Ihres Immobiliendarlehens können Sie kostenfrei hier anfordern.
Bei einer Zinsbestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalenderjahr bestätigt. Für diese Bestätigung fallen einmalig 4,00 Euro an.
Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung).
Bei einer BAföG-Bestätigung werden die Kontostände aller Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Darüber hinaus werden alle Umsätze mit einer Mindesthöhe von 1.000 Euro der vergangenen 6 Monate vor dem ausgewählten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung kostet einmalig 4,00 Euro.
Bei einer Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapitalerträge einer Person oder eines Konto nachweist. Eine Steuerbescheinigung reichen Sie beim Finanzamt ein, wenn
Das Original ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Erstellung einer Ersatz-Steuerbescheinigung werden einmalig 10,00 Euro berechnet.
Zusätzlich können Sie auch eine Erläuterung zu Ihrer Steuerbescheinigung anfordern. Die Erläuterung beinhaltet eine Aufstellung Ihrer Kapitalerträge zu einzelnen Konten und ist nicht verpflichtend für die Einreichung beim Finanzamt. Für diese Aufstellung werden 4,00 Euro berechnet.