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Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in Ihrem Elektronischen Postfach digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in Ihr  Elektronisches Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Elektronisches Postfach

Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkarten­auszüge, sowie weitere Bescheini­gungen und Bestätigungen komfortabel im Elektro­nischen Postfach.

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

Saldenbestätigung

Bei einer Salden­bestätigung werden die Konto­stände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung erhalten Sie für einmalig 4,00 Euro.

Bitte beachten Sie: Den aktuellen Saldo zur vorzeitigen Ablösung Ihres Immobiliendarlehens können Sie kostenfrei hier anfordern.

Zinsbestätigung

Bei einer Zins­bestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalender­jahr bestätigt. Für diese Bestätigung fallen einmalig 4,00 Euro an.

BAföG-Bestätigung

Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Bei einer BAföG-Bestätigung werden die Konto­stände aller Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt. Darüber hinaus werden alle Umsätze mit einer Mindesthöhe von 1.000 Euro der vergangenen 6 Monate vor dem ausgewählten Stichtag bestätigt. Diese Bestätigung kostet einmalig 4,00 Euro.

Steuerbescheinigung

Bei einer Steuer­bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapital­erträge einer Person oder eines Konto nachweist. Eine Steuerbescheinigung reichen Sie beim Finanzamt ein, wenn

  • Sie verpflichtet sind, Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben,
  • Sie sich die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen möchten,
  • Sie einen Bonusverzicht als negative Zinseinkunft geltend machen möchten.

Das Original ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Erstellung einer Ersatz-Steuer­bescheinigung werden einmalig 10,00 Euro berechnet.

Zusätzlich können Sie auch eine Erläuterung zu Ihrer Steuerbescheinigung anfordern. Die Erläuterung beinhaltet eine Aufstellung Ihrer Kapitalerträge zu einzelnen Konten und ist nicht verpflichtend für die Einreichung beim Finanzamt. Für diese Aufstellung werden 4,00 Euro berechnet.

Gut zu wissen

  • Bescheinigungen für Ihre Konten bei Verbundpartnern der Sparkasse (z.B. Deka, LBS) fordern Sie bitte beim jeweiligen Verbundpartner an. Dies können Sie bequem über das Service-Center unter der jeweiligen Verbundpartner-Kategorie veranlassen.
  • Bescheinigungen für Konten Ihrer minderjährigen Kinder können Sie aktuell ausschließlich telefonisch oder persönlich anfordern.
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