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Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück

Fusion

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Fusion

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Fusion der Kreissparkassen Halle (Westf.) und Wiedenbrück, die fortlaufend für Sie aktualisiert werden.

Allgemeine Fragen und Antworten rund um die Fusion

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Fusion?

Der rechtliche Zusammenschluss der Kreissparkasse Halle (Westf.) und der Kreissparkasse Wiedenbrück erfolgt zum 1. April 2024. Damit ändert sich der Name in Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die technische Zusammenführung oder technische Fusion erfolgt vom 20. bis 22. September 2024 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Erst mit der technischen Fusion wird es eventuell für einen Teil der Kundinnen und Kunden zu Änderungen kommen. Darüber informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden dann rechtzeitig und umfassend zu einem späteren Zeitpunkt. Außerdem erhalten alle Kundinnen und Kunden weitere Informationen zur technischen Fusion über diese Website.

Werden sich die Kontonummern ändern?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Mit der rechtlichen Fusion am 01.04.2024 ändert sich zunächst nur der Name der Sparkasse. Mit der technischen Zusammenführung beider Sparkassen von Freitag, 20. September 2024, ab 18 Uhr, bis Sonntagabend, 22. September 2024, wird es zu Änderungen für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) kommen. Dies betrifft zum Beispiel die IBAN (Internationale Bankkontonummer). Die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig und detailliert über alle erforderlichen Änderungen informiert.
Bitte teilen Sie uns deshalb unbedingt Ihre aktuelle Adresse mit. Als Online-Kunde klicken Sie dazu einfach hier

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts. Sollte sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer geändert haben, bitten wir Sie ebenfalls hier Ihre Adressdaten zu ändern. Vielen Dank.

Welcher Handlungsbedarf besteht auf Grund der neuen Kontonummern für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.)?

Ab dem 23.09.2024 haben die ehemaligen Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Halle (Westf.) neue Kontonummern und es gilt die Bankleitzahl und BIC der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück (Fusionssparkasse). Bestehende Daueraufträge werden automatisch übernommen. Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten IBAN/BIC eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf in Form von manuellen Änderungsaufträgen besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gut- und Lastschriften daher vorerst nicht. Sollte dennoch Handlungsbedarf Ihrerseits bestehen, werden wir rechtzeitig auf Sie zukommen, um dies für Sie so komfortabel wie möglich zu gestalten.

Bekomme ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte)?

Eine neue SparkassenCard bekommen Sie nur dann, wenn Sie zu den wenigen Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.) gehören, die auch tatsächlich eine neue Kontonummer erhalten. Die Karten werden Ihnen rechtzeitig zum Umstellungstermin, wie gewohnt per Post zugestellt. Ihre digitale Karte ändert sich ebenfalls und muss deshalb neu registriert werden.      

Bekomme ich eine neue PIN?

Wenn Sie aufgrund der Änderung Ihrer Kontonummer eine neue SparkassenCard bekommen, erhalten Sie wenige Tage später auch eine neue PIN. Mit der Funktion „Wunsch-PIN“ können Sie die PIN direkt am Geldautomaten auf eine selbstgewählte PIN ändern. 

Bekomme ich eine neue Kreditkarte?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihre Kreditkarte ist weiterhin gültig, daher findet im Rahmen der Fusion kein Austausch der Kreditkarte statt. Erst wenn Ihre aktuelle Karte abläuft, erhalten Sie automatisch eine neue Karte mit einer neuen Kartennummer.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Ihre Karte und PIN behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Was gibt es bei der Basis-Kreditkarte zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Es gibt ab dem 23. September 2024 eine neue Kontonummer zur Überweisung des Guthabens zugunsten Ihrer Basis-Kreditkarte.

Die neuen Kontodaten zur Überweisung werden wir Ihnen rechtzeitig vorab zur Verfügung stellen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändern sich die Kontomodelle?

Die bisherigen Kontomodelle werden vorerst beibehahlten. Informationen hierzu finden Sie in unserer Internet-Filiale.

Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depots etc. gleich?

Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, Provinzial, Deka, SKreditpartner usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Änderungen betroffen sein, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ändert sich meine Depotnummer?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihr Depot sowie weitere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die Depotnummern werden im Rahmen der technischen Zusammenführung vom 20. bis 22. September 2024 angepasst. Ab dem 23. September 2024 sehen Sie Ihre neue Depotnummer in Ihrem Online-Banking oder erhalten Sie diese telefonisch in unserem KundenServiceCenter.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit meinem Freistellungsauftrag?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Freistellungsaufträge werden ohne Änderungen mit der technischen Zusammenlegung der Sparkassen übertragen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert bei der Fusion grundsätzlich?

Der rechtliche Zusammenschluss der Kreissparkasse Halle (Westf.) und der Kreissparkasse Wiedenbrück erfolgt zum 1. April 2024. Damit ändert sich der Name in Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück. Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt.

Die technische Zusammenführung oder technische Fusion erfolgt vom 20. bis 22. September 2024 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen. Erst mit der technischen Fusion wird es eventuell für einen Teil der Kundinnen und Kunden zu Änderungen kommen. Darüber informieren wir die betroffenen Kundinnen und Kunden dann rechtzeitig und umfassend zu einem späteren Zeitpunkt.

Außerdem erhalten alle Kundinnen und Kunden weitere Informationen zur technischen Fusion über diese Website.

Wie sieht die neue Fusionssparkasse aus?

Die vereinigte Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück gehört mit rund 5 Mrd. Euro Bilanzsumme zum obersten Viertel aller westfälisch lippischen Sparkassen. Mit ca. 500 Mitarbeitenden, darunter ca. 25 Auszubildende, sind wir an 10 Standorten in der Region präsent.

Werden Mitarbeitende entlassen?

Es wird aufgrund der Fusion keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Im Gegenteil, durch die Fusion entsteht ein größerer, zukunftsfähiger Arbeitgeber, der für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Sicherheit und mehr Chancen bietet. Dabei eröffnen sich in mehrfacher Hinsicht neue Perspektiven: so erfahren z. B. viele Teams aufgrund der neuen Größe erweiterte Spezialisierungs­möglichkeiten, es werden neue Arbeitskonzepte in neuen Arbeitswelten weiterentwickelt und attraktive Zusatzleistungen geschaffen.

Wo ist der Hauptsitz der neuen Sparkasse?

Die Fusionssparkasse hat ihren Hauptsitz in Rheda-Wiedenbrück. Neben den zwei Hauptstellen in Halle (Westf.) und Wiedenbrück stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unseren 10 BeratungsCentern weiterhin zur Verfügung.

Bisher hat sich die Sparkasse immer vielfältig für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben, eingesetzt. Bleibt das so?

Ja! Die Förderung durch Gewerbesteuerzahlungen und gesellschaftliches Engagement wird weiterhin nachhaltig sichergestellt und gestärkt. Die Unterstützung von Kultur, Sport, Sozialem, Bildung und Wissenschaft ist nicht nur unser Auftrag, sondern liegt uns auch sehr am Herzen. Ergänzend bleiben sowohl die Stiftung der Kreissparkasse Halle als auch die Stiftung der Kreissparkasse Wiedenbrück bestehen und stellen ebenfalls die nachhaltige Förderung der Region sicher.

Fragen und Antworten rund um Beratungsgespräche

Wie kann ich die Fusionssparkasse und meine Beraterin oder meinen Berater erreichen?

Sie erreichen zukünftig Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner unter einer neuen E-Mail Adresse. Die neue Adresse werden wir ab dem 01. April 2024 kommunizieren.

Alle Nachrichten, die noch an die alte E-Mail-Adresse geschickt werden, werden automatisch zugestellt. Über ggf. zukünftige Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Die jeweils gültigen Kontaktdaten können Sie dem Online Banking entnehmen.

Können überall im Geschäftsgebiet der Fusionssparkasse die Geldgeschäfte erledigt werden?

Mit der technischen Zusammenführung der Sparkassen werden die Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung der Kundinnen und Kunden geschaffen. Ab dem 23. September 2024 können Sie Ihre Geldgeschäfte im gesamten Geschäftsgebiet tätigen.

Können Entscheidungen weiterhin vor Ort getroffen werden?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben die erforderlichen Kompetenzen, um Entscheidungen zu treffen und um Ihre Wünsche schnell erfüllen zu können.

Bekomme ich eine neue Kundenberaterin oder einen neuen Kundenberater? Behalte ich meine Ansprechpartnerin und Ansprechpartner?

Wir beabsichtigen gewachsene persönliche Beziehungen in Ihrem und unserem Interesse – soweit wie möglich – aufrecht zu erhalten. Die Beraterinnen und Berater der bisherigen Sparkassen sind weiterhin für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort erreichbar. An Ihrer persönlichen Betreuung ändert sich durch die Fusion zunächst nichts. Natürlich kann es aber aufgrund von persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Veränderungen kommen. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Fragen und Antworten zu Standorten

Wird es Schließungen von BeratungsCentern oder SB-Standorten geben?

Nein, denn mit den 10 BeratungsCentern sind wir in jeder Kommune in unserem Geschäftsgebiet vertreten - zusätzlich in Rheda-Wiedenbrück; hier unterhalten wir in jedem Ortsteil ein BeratungsCenter. Auch Schließungen von SB-Standorten sind derzeit nicht geplant.

Werden sich Öffnungszeiten oder Beratungszeiten ändern?

Alle BeratungsCenter bleiben mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern bestehen. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten nach Vereinbarung. Die Kontaktdaten Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners sehen Sie im Online-Banking. Die Öffnungszeiten der einzelnen BeratungsCenter finden Sie im Filialfinder.

Kann ich mir ein anderes BeratungsCenter für die Beratung aussuchen?

Ja, nach technischer Zusammenführung der Sparkassen können Sie sich ab dem 23.09.2024 in jedem BeratungsCenter der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück beraten lassen. Sprechen Sie dafür gerne Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.

Behalte ich meine Ansprechpartnerin und Ansprechpartner?

Wir beabsichtigen gewachsene persönliche Beziehungen in Ihrem und unserem Interesse – soweit wie möglich – aufrecht zu erhalten. Die Beraterinnen und Berater der bisherigen Sparkassen sind weiterhin für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort erreichbar. An Ihrer persönlichen Betreuung ändert sich durch die Fusion zunächst nichts. Natürlich kann es aber aufgrund von persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Veränderungen kommen. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Ändern sich die Kontaktdaten meiner Ansprechpartnerin oder meines Ansprechpartners?

Sie erreichen zukünftig Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner unter einer neuen E-Mail Adresse. Die neue Adresse werden wir ab dem 01. April 2024 kommunizieren.

Alle Nachrichten, die noch an die alte E Mail-Adresse geschickt werden, werden automatisch zugestellt. Über ggf. zukünftige Änderungen werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Die jeweils gültigen Kontaktdaten können Sie dem Online Banking entnehmen.

Ändern sich die Telefonnummern der KundenServiceCenter?

Sie erreichen Ihr KundenServiceCenter bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen unter den bisher bekannten Rufnummern.

Ab der Zusammenführung am 23. September 2024 wird es eine Rufnummer für das gemeinsame KundenServiceCenter der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück geben. Die neue Nummer werden wir rechtzeitig kommunizieren. 

Fragen und Antworten rund um Online-Banking, Apps und Zahlungsverkehr

Ändert sich die Adresse für das Online-Banking?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bitte rufen Sie bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen das Online-Banking über den Link https://www.kskhalle.de auf.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Bitte rufen Sie bis zur technischen Zusammenführung der Sparkassen das Online-Banking über den Link https://www.kskwd.de auf.

Eine Anmeldung auf der Seite der Fusionssparkasse ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Ab der Zusammenführung am 23. September 2024 wird diese Adresse automatisch auf den gemeinsamen Internet-Auftritt https://www.kskhwd.de umgeleitet. Bitte denken Sie daran Ihre Favoriten bzw. Lesezeichen im jeweiligen Internetbrowser anzupassen.

Wie lautet die Bankleitzahl/BIC der Fusionssparkasse?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis zur technischen Zusammenführung ändert sich nichts. Ab dem 23. September 2024 gelten folgende Bankleitzahl und BIC: BLZ: 47853520 / BIC: WELADED1WDB.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit hinterlegten Kontonummern bei Online-Shops und Online-Bezahlverfahren?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für die Übergangszeit funktionieren Abbuchungen über Online-Shops und das Bezahlen über Online-Bezahlverfahren noch mit Ihrer alten Kontonummer. Diese sollten Sie jedoch ab dem 23. September 2024 selbstständig ändern, da es ansonsten bei gewissen Anbietern zu Einschränkungen kommen könnte.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen Kontoweckern?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Kontowecker per SMS und E-Mail werden übernommen. Benachrichtigungen per Push-Nachricht müssen ab dem 23. September 2024 neu eingerichtet werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkase Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Wird mein Finanzplaner übernommen?

Am Wochenende der technischen Zusammenführung Ende September sowie in der darauffolgenden Woche steht der Finanzplaner nicht zur Verfügung. Danach werden die Einstellungen automatisch übernommen.

Ändert sich mein Anmeldename für das Online- Banking?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis zur technischen Zusammenführung beider Sparkassen nutzen Sie bitte Ihre bisherigen Anmeldedaten. Für die meisten Kundinnen und Kunden ändert sich auch danach nichts. Sollte eine Anpassung der Anmeldedaten notwendig sein, werden wir Sie frühzeitig schriftlich informieren.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten in meinem Elektronischen Postfach?

Für Kundinnen und Kunden beider Sparkassen gilt:
Alle Kontoauszüge und Dokumente aus Ihrem Elektronischen Postfach bleiben erhalten.

Wo kann ich Überweisungsbelege abgeben?

Bitte geben Sie Belege bis zur technischen Zusammenführung am 20. September 2024 im BeratungsCenter Ihrer bisherigen Sparkasse ab. Nur so kann eine schnelle Bearbeitung sichergestellt werden. Nach der technischen Zusammenführung können Sie diese in jedem BeratungsCenter in unserem Geschäftsgebiet abgeben. Oder Sie melden sich zum Online-Banking an:

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Online-Banking-Kunde werden.  

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Online-Banking-Kunde werden.  

Was passiert mit meinen Daueraufträgen?

Alle Daueraufträge zu Ihren Girokonten bleiben erhalten.

Bleiben Einzugsermächtigungen weiter gültig?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Ihre erteilten Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig und werden im Zuge der technischen Zusammenführung der Sparkassen automatisch auf Ihre neue Kontoverbindung (IBAN) weitergeleitet.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Wir empfehlen Ihnen…

Da die Verfügbarkeit von Geldautomaten und Kartenterminals am Fusionswochenende vom 20.09.2024, 18 Uhr, bis zum 22.09.2024, 22 Uhr, nicht ganz exakt bestimmt werden kann, empfehlen wir Ihnen eine Versorgung mit ausreichend Bargeld oder den Einsatz von Kreditkarten anstelle der Sparkassen-Card. Ebenso empfehlen wir die frühzeitige Erledigung von Online-Transaktionen. Bitte denken Sie auch bei Urlaubsreisen am bzw. rund um das Fusionswochenende an die Bargeldversorgung und berücksichtigen Sie die eingeschränkte Verfügbarkeit im Handel.

Ändert sich etwas bei meiner S-pushTAN-App?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bestehende pushTAN-Verbindungen müssen nach der technischen Zusammenführung nicht neu registriert werden. Sollte die App dennoch nicht funktionieren, fordern Sie bitte über den Menüpunkt „Weitere pushTAN-Verbindung“ (iOS oben links / Android oben rechts) einen neuen Registrierungsbrief an. Führen Sie anhand der Informationen aus dem Brief eine erneute Registrierung durch. Im Anschluss können Sie wie gewohnt auf Ihre TAN-Verbindung zugreifen.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Ändert sich etwas bei meiner S-Invest App?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Aufgrund der technischen Umstellung ist ab Freitag, 20. September 2024, 13 Uhr, keine Erfassung von Kauf-/Verkauforders über die App mehr möglich. Nach der technischen Zusammenführung ist leider eine Neuinstallation notwendig. Bitte deinstallieren Sie ab dem 23. September 2024 die App und richten Sie Ihre Depots neu ein. Haben Sie auch Depots von anderen Instituten integriert, können Sie auch nur die betroffenen Depots löschen und neu einrichten. Hier finden Sie zukünftig weitere Informationen und eine Anleitung.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Fragen und Antworten für Firmenkunden

Kann ich Briefbögen und Rechnungsvordrucke mit alter Bankverbindung weiter nutzen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Bis zur technischen Zusammenlegung beider Sparkassen behalten Sie Ihre Kontonummer. Doch auch danach können Sie Ihre Rechnungs- und Briefvordrucke noch nutzen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Zahlungen an Ihre neue Kontonummer weitergeleitet werden. Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, nur die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück zu verwenden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Bei Neuauflage Ihrer Geschäftspapiere denken Sie bitte daran, die neue Bezeichnung Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück zu verwenden. Ihre Kontonummern bleiben unverändert bestehen.

Was ist bei der Nutzung von Online-Banking- Software zu beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Wenn Sie eine Banking Software (z. B. SFIRM, VR-Net World, etc.) nutzen, ist zu beachten, dass nach der technischen Zusammenführung ab dem 23. September 2024 Zahlungsverkehrstransaktionen nur noch mit der neuen Kontonummer/Bankleitzahl und IBAN erfolgen können. Zur Änderung der Kontodaten in Ihrer Software wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der jeweiligen Software.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was geschieht mit meinen laufenden Abbuchungen?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Die Zahlungen werden automatisch - auch nach der technischen Zusammenführung - umgeleitet. Erteilte Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Bei neuen Lastschriftmandaten geben Sie bitte ab der technischen Zusammenführung Ihre neue Bankverbindung an.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Behalte ich meine Ansprechpartnerin und Ansprechpartner?

Wir beabsichtigen, gewachsene persönliche Beziehungen in Ihrem und unserem Interesse – soweit wie möglich – aufrecht zu erhalten. Die Beraterinnen und Berater der bisherigen Sparkassen sind weiterhin für ihre Kundinnen und Kunden vor Ort erreichbar. An Ihrer persönlichen Betreuung ändert sich durch die Fusion zunächst nichts. Natürlich kann es aber aufgrund von persönlichen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Veränderungen kommen. Sollte sich herausstellen, dass wir Ihnen zukünftig eine Betreuung bieten können, die noch besser zu Ihrem Bedarf passt, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Welche Änderungen müssen an meinem EC-Cash- Terminal vorgenommen werden?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Für das EC-Cash-Terminal ist mit technischer Zusammenführung ab dem 23. September 2024 die neue IBAN zu hinterlegen. Diese Anpassung nimmt die Sparkasse für Sie automatisch vor, wenn Sie Ihr Terminal über die ehemalige Kreissparkasse Halle (Westf.) erworben haben. In allen anderen Fällen ist die Umstellung über Ihren Terminalanbieter zu veranlassen. Bis auf Weiteres sorgen wir jedoch auch dafür, dass Zahlungen zu Gunsten Ihrer bisherigen Kontodaten an Ihre neue IBAN weitergeleitet werden.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was passiert mit dem Sicherungsverfahren "Zweifach-Signierer" (A/B - Berechtigungen)?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Erstsignierte Aufträge können nach der technischen Fusion nicht von der zweiten Partei signiert werden. Aufträge müssen daher neu erfasst werden. Wir empfehlen, noch vor der technischen Fusion bis 15 Uhr am 20. September 2024 die Zweitsignatur vorzunehmen. Für mehr Komfort und Möglichkeiten steht Ihnen unser neues Online-Banking Business zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an!

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

Was muss ich beim Hochladen von Zahlungsverkehrs-Fremddateien beachten?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Halle (Westf.):
Zahlungsverkehrs-Fremddateien sollten Sie bereits im Fremdsystem mit den neuen Kontonummern/IBAN erstellen. Bitte beachten Sie, dass die neuen Kontonummern erst ab dem 23. September 2024 gültig sind.

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Kreissparkasse Wiedenbrück:
Für Sie ändert sich nichts.

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