Die Kontovollmacht im Überblick
Mit einer Kontovollmacht kann eine Vertrauensperson über Ihr Girokonto verfügen. Die bevollmächtigte Person kann:
Auf Wunsch erhält Ihr Bevollmächtigter eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) und Ihr Konto wird für das Online-Banking freigeschaltet.
Ein wesentlicher Unterschied ist, dass eine Kontovollmacht nur für ein bestimmtes Konto gilt. Eine Vorsorgevollmacht umfasst hingegen alle Ihre derzeitigen und zukünftigen Konten bzw. Depots. Sie gilt also kontounabhängig.
Im Vergleich zur klassischen Kontovollmacht hat Ihr Bevollmächtigter mit einer Vorsorgevollmacht zudem erweiterte Befugnisse. Zum Beispiel kann er selbstständig den Zugang zum Online-Banking beantragen, einen Freistellungsauftrag einrichten oder weitere Giro- und Sparkonten eröffnen.
Die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht ist online nicht möglich. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem Kundenberater. Bei diesem Termin muss auch der zukünftig Bevollmächtigte anwesend sein.
Kontovollmacht online einrichten
So geht's:
Fragen und Antworten
Da niemand mit Sicherheit sagen kann, in welche Situation er oder sie gerät, ist eine Kontovollmacht im Grunde für alle Menschen sinnvoll. Beispielsweise für den Fall, dass Sie Ihre Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst regeln können. Aber auch, wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod problemlos Zugriff auf Ihre Konten haben.
Die Kontovollmacht gilt so lange, bis sie von Ihnen aufgehoben wird – Änderungen oder ein Widerruf sind jederzeit möglich.
Dem Kontobevollmächtigten ist es nicht möglich einen Kredit aufzunehmen, ein weiteres Konto zu eröffnen bzw. zu schließen, eine weitere Karte zu beantragen oder eine Untervollmacht zu erteilen.