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Was Sie nach einer Scheidung beachten sollten

Eine Scheidung ist meist schon eine emotionale Heraus­forderung. Zudem sind bereits bei der Trennung und im bevor­stehenden Trennungsjahr organisatorisch viele Dinge zu erledigen – Auflösung gemeinsamer Konten, Regelung bestehender Kredite und Widerruf von Vollmachten.

Die wichtigsten Meldestellen im Überblick

  • Einwohnermeldeamt:
    Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, benötigen Sie einen neuen Personal­ausweis und einen neuen Reisepass.
  • Versicherungen und Kredite:
    Informieren Sie Ihr Kredit­institut oder Ihre Versicherung für eine Trennung der bestehenden Kredite und Versicherungen.
  • Krankenkasse:
    Informieren Sie Ihre Kranken­kasse über einen Namens­wechsel – dann erhalten Sie eine neue Versicherten­karte.
  • Finanzamt:
    Informieren Sie das Finanzamt über Ihren geänderten Familien­stand – gegebenen­falls erhalten Sie eine neue Lohnsteuer­klasse.
  • Kfz-Meldestelle:
    Neben dem Führer­schein sind auch der Fahrzeug­schein und der Fahrzeug­brief von einer Änderung betroffen.

Änderungen bei Ihrer Sparkasse

Sie haben im Trennungs­jahr oder während der Scheidung die Möglichkeit, bestehende Freistellungs­aufträge anzupassen und Vollmachten zu entziehen – ganz einfach online.

Wenn sind nicht verheiratet sind und in keiner eigetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie Änderungen wie die Auflösung gemeinsamer Konten oder die Löschung von Vollmachten ebenfalls bequem online beauftragen. Bei allen weiteren Anliegen steht Ihnen Ihr Berater gern zur Seite.

Angabe einer gültigen E-Mailadresse

Damit Sie alle Formalitäten wie z. B. die Videolegitimation online erledigen können, benötigt Ihre Sparkasse eine gültige E-Mailadresse. Diese können Sie ganz einfach online erfassen oder ändern.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an und passen Sie Ihre bestehenden Freistellungs­aufträge an und entziehen Sie bestehende Vollmachten.

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