Für ein frisch getrautes Ehepaar stehen nach der Trauung nicht nur die Flitterwochen an, sondern auch noch einige Formalitäten, die zu erledigen sind. Ob Namensänderung oder neuer Familienstand, in beiden Fällen sind einige Behörden zu informieren.
Sie haben nach einer Heirat die Möglichkeit Ihre Adressdaten zu bearbeiten, Ihre Sparkasse über einen Namenswechsel zu informieren, bestehende Freistellungsaufträge anzupassen oder neue Freistellungsaufträge zu erstellen – ganz einfach online.
Ihre Sparkasse gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Hochzeit.
Hier erfahren Sie, welche Behörden Sie bei einem Namenswechsel ebenfalls informieren sollten:
Angabe einer gültigen E-Mailadresse
Damit Sie alle Formalitäten wie z. B. die Videolegitimation online erledigen können, benötigt Ihre Sparkasse eine gültige E-Mailadresse. Diese können Sie ganz einfach online erfassen oder ändern.