Hauptnavigation
Vorteile

Interessante Geldanlage mit 35 Tagen Kündigungsfrist

Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie kurzfristig nicht benötigen? Dann ist das S-Anlagekonto 35 eine geeignete Anlageform für Sie. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kredit­institut und den Anlegenden eine Kündigungs­frist von 35 Tagen festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der gekündigte Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.

Ihre Vorteile

  • Bis zu 2,25 % Zinsen p. a. für Ihr Guthaben
  • Geldanlage ohne feste Laufzeit - mit 35 Tagen Kündigungsfrist
  • Ab einem Anlagebetrag von 50.000 Euro
  • Kein Kontoführungspreis

Inklusive Einlagensicherung

Verlassen Sie sich auch als Unternehmen auf den starken Haftungs­verbund: Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse.

Ihr nächster Schritt

Das S-Anlagekonto 35 ist eine ideale Ergänzung zu Ihrem S-Geschäftsgirokonto. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Konditionen

Details

Konditionen

Zinssatz (variabel)

ab 50.000 bis 250.000 Euro:
2,00 % p. a.

ab 250.000 bis 1.000.000 Euro:
2,25 % p. a.

Anlagebetrag ab 50.000 Euro
Maximaler Anlagebetrag  1.000.000 Euro
Zuzahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro möglich
Teilauszahlungen bis zu 3 Teilauszahlungen möglich
Kündigungsfrist 35 Tage

Der Zinssatz gilt für das jeweilige Gesamtguthaben und kann der Marktsituation angepasst werden.

Zinssatz (variabel)

ab 50.000 bis 250.000 Euro:
2,00 % p. a.

ab 250.000 bis 1.000.000 Euro:
2,25 % p. a.

Anlagebetrag ab 50.000 Euro
Maximaler Anlagebetrag 1.000.000 Euro
Zuzahlungen1 bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro möglich
Teilauszahlungen bis zu 3 Teilauszahlungen möglich
Kündigungsfrist 35 Tage 

Der Zinssatz gilt für das jeweilige Gesamtguthaben und kann der Marktsituation angepasst werden.

Ihr nächster Schritt

Das S-Anlagekonto 35 ist eine ideale Ergänzung zu Ihrem S-Geschäftsgirokonto. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Voraussetzungen für das S-Anlagekonto 35

Für die Eröffnung eines S-Anlagekonto 35-Kontos gelten drei Voraussetzungen. Sie brauchen:

  • Ein Geschäftskonto bei der Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück als Referenzkonto für die Zinszahlung
  • Einen Online-Banking-Zugang für die Online-Eröffnung
  • Freischaltung Elektronischer Kontoauszug im Online-Banking für Ihre Vertragsunterlagen

Sie haben noch nicht alles? Dann schalten Sie die fehlenden Funktionen einfach online frei und eröffnen Sie anschließend Ihr Kündigungsgeld – natürlich auch bequem online.

Konten und Karten

Verschiedene Geschäftskonto-Modelle zur Auswahl, passend für Ihren Bedarf. Dies ist das Referenzkonto, auf dem Sie die Zinszahlungen erhalten.

Online-Banking

Bankgeschäfte jederzeit und überall erledigen – am PC, Tablet oder Smartphone. Ihr Kündigungsgeld eröffnen Sie schnell und bequem im Online-Banking.

Elektronischer Kontoauszug

Ihr sicheres Postfach im Online-Banking. Jederzeit alle Dokumente im Blick – hier werden Ihnen die Vertrags­unterlagen und Auszüge Ihres Kündigungsgeld-Kontos bereitgestellt.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wie kann ich Geld einzahlen?

Über Ihr Referenzkonto können Sie wie folgt Einzahlungen vornehmen: 

  • Mittels der Funktion Übertrag im Online-Banking
  • Über das Selbstbedienungsterminal in der Geschäftsstelle bis zu 5.000 Euro täglich
  • Mit einem Dauerauftrag, in dem Sie regelmäßig einen festen Betrag von Ihrem Girokonto auf das S-Anlagekonto 35 umbuchen
  • Einzahlungen von externen Konten mittels Überweisung

Bitte berücksichtigen Sie das maximale Gesamtguthaben von 1.000.000 Euro.

Wie kann ich Geld auszahlen?

Auszahlungen sind nur über die Kündigung eines Teil- oder Gesamtbetrags möglich. Die Gutschrift erfolgt dabei auf Ihr hinterlegtes Gutschriftskonto. Insgesamt können bis zu drei Teilkündigungen erfasst werden. Die Gutschrift erfolgt bei einer Kündigung automatisch nach 35 Tagen.

Wie erhalte ich meine Kontoauszüge?

Ihre Kontoauszüge zum S-Anlagekonto 35 werden Ihnen quartalsweise in Ihrem Elektronischen Postfach im Online-Banking oder alternativ über Ihre Banking-Software (ELKO/EBICS) bereitgestellt.

Wie viele S-Anlagekonten 35 kann ich eröffnen?

Sie können beliebig viele S-Anlagekonten 35 pro Person / Unternehmen eröffnen.

Was ist das Referenzkonto und wie ändert man es?

Für Ihr S-Anlagekonto 35 können Sie sowohl ein Girokonto bei Ihrer Kreissparkasse Halle-Wiedenbrück, als auch ein Girokonto bei einer anderen Bank als Referenzkonto nutzen. Das Referenzkonto dient dazu, die Vorgänge des Zahlungsverkehrs (Geld abheben, Überweisungen, Daueraufträge) abzuwickeln, da das S-Anlagekonto 35 selbst über keine Zahlungsfunktion verfügt. Das Referenzkonto dient auch der Sicherheit. Das Guthaben kann nur auf das zugewiesene Referenzkonto überwiesen werden. Auf Wunsch können Sie das Referenzkonto über Ihren Berater ändern lassen.

i