Interessante Geldanlage mit 35 Tagen Kündigungsfrist
Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie kurzfristig nicht benötigen? Dann ist das S-Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform für Sie. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kreditinstitut und den Anlegenden eine Kündigungsfrist von 35 Tagen festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der gekündigte Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.
Fragen und Antworten
Über Ihr Referenzkonto können Sie wie folgt Einzahlungen vornehmen:
Bitte berücksichtigen Sie das maximale Gesamtguthaben von 10 Mio. Euro.
Auszahlungen sind nur über die Kündigung eines Teil- oder Gesamtbetrags möglich. Die Gutschrift erfolgt dabei auf Ihr hinterlegtes Gutschriftskonto. Insgesamt können bis zu drei Teilkündigungen erfasst werden. Die Gutschrift erfolgt bei einer Kündigung automatisch nach 35 Tagen.
Ihre Kontoauszüge zum S-Kündigungsgeld werden Ihnen quartalsweise in Ihrem Elektronischen Postfach im Online-Banking oder alternativ über Ihre Banking-Software (ELKO/EBICS) bereitgestellt.
Sie können beliebig viele S-Kündigungsgeldkonten pro Person / Unternehmen eröffnen.
Für Ihr S-Kündigungsgeld können Sie sowohl ein Girokonto bei Ihrer Kreissparkasse Wiedenbrück , als auch ein Girokonto bei einer anderen Bank als Referenzkonto nutzen. Das Referenzkonto dient dazu, die Vorgänge des Zahlungsverkehrs (Geld abheben, Überweisungen, Daueraufträge) abzuwickeln, da das S-Kündigungsgeld selbst über keine Zahlungsfunktion verfügt. Das Referenzkonto dient auch der Sicherheit. Das Guthaben kann nur auf das zugewiesene Referenzkonto überwiesen werden. Auf Wunsch können Sie das Referenzkonto über Ihren Berater ändern lassen.