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Vorteile

Interessante Geldanlage mit 35 Tagen Kündigungsfrist

Besitzt Ihr Unternehmen freies Kapital, welches Sie kurzfristig nicht benötigen? Dann ist das S-Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform für Sie. Anstelle einer vertraglich vereinbarten Laufzeit wird zwischen Kredit­institut und den Anlegenden eine Kündigungs­frist von 35 Tagen festgelegt. Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Frist wird der gekündigte Betrag inklusive der Zinsen ausgezahlt.

Ihre Vorteile

  • Derzeit 2,35 % Zinsen p. a. für Ihr Guthaben
  • Geldanlage ohne feste Laufzeit - mit 35 Tagen Kündigungsfrist
  • Ab einem Anlagebetrag von 250.000 Euro
  • Kein Kontoführungspreis

Inklusive Einlagensicherung

Verlassen Sie sich auch als Unternehmen auf den starken Haftungs­verbund: Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse.

Ihr nächster Schritt

Das S-Kündigungsgeld ist eine ideale Ergänzung zu Ihrem S-Geschäftsgirokonto. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Konditionen

Konditionen S-Kündigungsgeld

Zinssatz (variabel) 2,35 % p. a.
Anlagebetrag ab 250.000 Euro
Maximaler Anlagebetrag  10 Mio. Euro
Zuzahlungen bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Mio. Euro möglich
Teilauszahlungen bis zu 3 Teilauszahlungen möglich
Kündigungsfrist 35 Tage

Der Zinssatz gilt für das jeweilige Gesamtguthaben und kann der Marktsituation angepasst werden.

Zinssatz (variabel) 2,35 % p. a.
Anlagebetrag ab 250.000 Euro
Maximaler Anlagebetrag 10 Mio. Euro
Zuzahlungen1 bis zu einem Gesamtbetrag von 10 Mio. Euro möglich
Teilauszahlungen bis zu 3 Teilauszahlungen möglich
Kündigungsfrist 35 Tage 

Der Zinssatz gilt für das jeweilige Gesamtguthaben und kann der Marktsituation angepasst werden.

Ihr nächster Schritt

Das S-Kündigungsgeld ist eine ideale Ergänzung zu Ihrem S-Geschäftsgirokonto. Vereinbaren Sie schnell und einfach einen Termin.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wie kann ich Geld einzahlen?

Über Ihr Referenzkonto können Sie wie folgt Einzahlungen vornehmen: 

  • Mittels der Funktion Übertrag im Online-Banking
  • Über das Selbstbedienungsterminal in der Geschäftsstelle bis zu 5.000 Euro täglich
  • Mit einem Dauerauftrag, in dem Sie regelmäßig einen festen Betrag von Ihrem Girokonto auf das S-Kündigungsgeld umbuchen
  • Einzahlungen von externen Konten mittels Überweisung

Bitte berücksichtigen Sie das maximale Gesamtguthaben von 10 Mio. Euro.

Wie kann ich Geld auszahlen?

Auszahlungen sind nur über die Kündigung eines Teil- oder Gesamtbetrags möglich. Die Gutschrift erfolgt dabei auf Ihr hinterlegtes Gutschriftskonto. Insgesamt können bis zu drei Teilkündigungen erfasst werden. Die Gutschrift erfolgt bei einer Kündigung automatisch nach 35 Tagen.

Wie erhalte ich meine Kontoauszüge?

Ihre Kontoauszüge zum S-Kündigungsgeld werden Ihnen quartalsweise in Ihrem Elektronischen Postfach im Online-Banking oder alternativ über Ihre Banking-Software (ELKO/EBICS) bereitgestellt.

Wie viele Kündigungsgeldkonten kann ich eröffnen?

Sie können beliebig viele S-Kündigungsgeldkonten pro Person / Unternehmen eröffnen.

Was ist das Referenzkonto und wie ändert man es?

Für Ihr S-Kündigungsgeld können Sie sowohl ein Girokonto bei Ihrer Kreissparkasse Wiedenbrück , als auch ein Girokonto bei einer anderen Bank als Referenzkonto nutzen. Das Referenzkonto dient dazu, die Vorgänge des Zahlungsverkehrs (Geld abheben, Überweisungen, Daueraufträge) abzuwickeln, da das S-Kündigungsgeld selbst über keine Zahlungsfunktion verfügt. Das Referenzkonto dient auch der Sicherheit. Das Guthaben kann nur auf das zugewiesene Referenzkonto überwiesen werden. Auf Wunsch können Sie das Referenzkonto über Ihren Berater ändern lassen.

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