Hauptnavigation
Überblick

Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

Tipp: Freistellungsaufträge an die DekaBank oder LBS können Sie bequem online erteilen.

Weitere Informationen

Neuerung beim Einbehalt der Kirchensteuer

Als Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft  konnten Sie Ihre Sparkasse bislang beauftragen, Ihre individuelle Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt abzuführen. Mit diesem Auftrag entfiel eine gesonderte Erklärung zur  Kirchensteuerpflicht bei der Steuererklärung. Seit Januar 2015 sind Banken und Sparkassen verpflichtet, Kirchensteuer  von den abgeltend besteuerten Kapitalerträgen ihrer Kunden einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Ihre Sparkasse fragt jährlich  zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober beim Bundeszentralamt für  Steuern nach, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Wenn Sie mit der Übermittlung des Kirchensteuerabzugsmerkmals an Ihre  Sparkasse einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Sie  haben dann die Sicherheit, dass die Abgeltungsteuer sowie die darauf  entfallende Kirchensteuer korrekt abgeführt werden. 

Sperrvermerk möglich

Sind Sie mit der Datenabfrage nicht einverstanden, können Sie beim  Bundeszentralamt einen sogenannten Sperrvermerk eintragen lassen. Das  Finanzamt ist dann gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur  Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern. Sofern Sie keiner  steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie nicht  betroffen und müssen nichts unternehmen.

Tipp

Wenn Sie nur geringe Einkünfte aber verhältnismäßig hohe Erträge aus Kapitalvermögen haben, sollten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
 

i