Wissenswertes zur Kontovollmacht
Mit einer Kontovollmacht kann eine Vertrauensperson über Ihr Girokonto verfügen.
Die bevollmächtigte Person kann
- über das gesamte Guthaben des Kontos verfügen,
- Überweisungen erledigen,
- Daueraufträge erteilen,
- Bargeld abheben,
- gegebenenfalls den Dispo in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch erhält Ihr Bevollmächtigter eine eigene SparkassenCard und Ihr Konto wird für das Online-Banking freigeschaltet. Dem Kontobevollmächtigten ist es dagegen nicht möglich einen Kredit aufzunehmen, ein weiteres Konto zu eröffnen bzw. zu schließen oder eine weitere Karte zu beantragen.
Kontovollmacht online einrichten
Sie können auf dieser Seite bestehende Kontovollmachten einsehen und die Einrichtung einer Kontovollmacht dierekt online beauftragen. In manchen Fällen ist es aufgrund rechtlicher Anforderungen erforderlich, dass Ihr Bevollmächtigter noch eine Unterschrift leistet und/oder sich einmalig in einer Geschäftsstelle Ihrer Sparkasse legitimiert. Darüber wird Ihr Bevollmächtigter schriftlich informiert.
Kontovollmacht löschen
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, eine bereits erteilte Kontovollmacht über diese Seite wieder zu löschen. Bitte lassen Sie sich ggf. vorhandene SparkassenCards des bisherigen Bevollmächtigten aushändigen und vernichten Sie diese.
Unterschied zur Vorsorgevollmacht
Im Vergleich zur klassischen Kontovollmacht hat Ihr Bevollmächtigter mit einer Vorsorgevollmacht erweiterte Befugnisse, zum Beispiel kann er den Zugang zum Online-Banking beantragen, weitere Giro- und Sparkonten eröffnen oder einen Freistellungsauftrag einrichten.
Die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht ist gegenüber Ihrer Sparkasse online nicht möglich. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit Ihrem Kundenberater. Bei diesem Termin muss / müssen auch der / die zukünftig Bevollmächtigte(n) anwesend sein.