Anfrage zur Darlehensaussetzung
Der Bundestag hat am 25. März 2020 beschlossen, dass für Darlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, die Zins- und Tilgungsleistungen ausgesetzt werden können. Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht möglich sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Darlehen für drei Monate bzw. maximal bis zum 30. Juni 2020 veranlassen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Sie können uns Ihre Dateien in den folgenden Dateiformaten übermitteln: pdf, jpg, png, gif, docx, xlsx, pptx, doc, xls, ppt, tiff, jpeg, pptm, xplan.
Die maximal zulässige Dateigröße ist 200MB.